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Reiseversicherung

Damit der Traumurlaub nicht zum Alptraum wird.

Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung.

Hier hilft die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.