Kfz-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst bei einem Leasingfahrzeug sind Sie der Halter und müssen sich um die Versicherung kümmern. Als Halter sind Sie auch dafür verantwortlich, dass die Haftpflichtversicherung für jeden gilt, der mit dem Fahrzeug fährt.
Die Versicherung soll sicherstellen, dass das Opfer auch dann entschädigt wird, wenn der Verursacher eines Unfalls nicht zahlen kann bzw. durch die Ansprüche des Opfers wirtschaftlich ruiniert würde.
Darum sollten Sie auch niemals ohne Versicherungsschutz fahren: Bei schweren Verletzungen gehen die Ansprüche leicht in hohe Millionenbeträge, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssen.
Alles zum Thema Kfz-Versicherung erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.
Kaskoversicherung
Mit einer Kaskoversicherung können Sie das Fahrzeug samt Zubehör gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichern.
Die Teilkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugten Gebrauch), Sturm (von mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.
Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen anderer, durch die Sie zu Schaden kommen. Außerdem springt Sie ein, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben und Ihr Fahrzeug dadurch beschädigt worden ist. (Quelle: Verbraucherzentrale.de)